Die Garantiedauer beträgt 12 Monate ab Auslieferungsdatum der Maschine an den Endkunden, ersichtlich aus der Rechnung oder der Quittung. Keine Garantieleistungen bestehen im Falle von fehlerhaften Teilen durch:
Landgut Streutechnik behält sich das Recht vor, ihre Maschinen jederzeit und ohne Vorankündigung umzuändern; sie ist nicht verpflichtet, diese Änderungen auf den schon verkauften oder schon
benützten Maschinen vorzunehmen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg/Österreich.
EVENUTELLE REKLAMATIONEN MÜSSEN SCHRIFTLICH INNERHALB 10 TAGEN AB ERHALT DER WARE VORGELEGT WERDEN.
Jede andere Verwendung muss als unsachgemäß angesehen werden. Landgut Streutechnik lehnt jede Verantwortung für Unfälle an Personen und Schäden an der Maschine ab, die durch eine
unsachgemäße, d.h. nicht seinem Bestimmungszweck entsprechenden Benützung des Geräts entstehen. Die unsachgemäße Benützung der Maschine erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Auslieferung der
Maschine überprüfen, dass diese während des Transports keine Schäden erlitten hat und dass das Zubehör unversehrt und vollständig vorhanden ist.
LANDGUT STREUTECHNIK e.U. | AGRAR.KOMMUNAL
5020 Salzburg, Bliemhofweg 3, T +43-662-821809-0, F DW -14, office@kupfer-landgut.at
MO-FR: Büro_9:00-13:00 h, Warenlager_nach Vereinbarung/Warwitzstraße 1-3/Tor 4
EINSCHEIBENSTREUER
C 273/503/503 inox
733 R/Herkules
PENDELSTREUER
490/890 PXT inox
ZWEISCHEIBENSTREUER
DAVID/DAVID fruit
GALILEO
JOLLY18/24/28/32
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