Allgemeine Garantiebedingungen

Die Garantiedauer beträgt 12 Monate ab Auslieferungsdatum der Maschine an den Endkunden, ersichtlich aus der Rechnung oder der Quittung. Keine Garantieleistungen bestehen im Falle von fehlerhaften Teilen durch:

  • normalen Verschleiß,
  • unsachgemäßer Benützung der Maschine (siehe Angaben im Bedienungshandbuchs),
  • Nichtbeachtung der Reinigungs- und Wartungstätigkeiten der Maschine und der in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen.
  • Verschlechterung des Zustands durch unsachgemäße Benützung und Beförderung der Maschine
  • Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen der Landgut
  • Reparaturen oder Eingriffen, die durch nicht autorisiertes Personal ausgeführt werden
  • Änderungen an der Maschine ohne schriftliche Genehmigung der Landgut Streutechnik
  • Schäden, die auf eine fehlerhafte Beförderung durch den Transporteur zurück zu führen sind.
  • Bei Überschreitung der in der Tabelle der technischen Merkmale angegebenen Grenzwerte.
  • Garantieleistungen Dritter erst nach Absprache und Freigabe durch Landgut Streutechnik

Landgut Streutechnik behält sich das Recht vor, ihre Maschinen jederzeit und ohne Vorankündigung umzuändern; sie ist nicht verpflichtet, diese Änderungen auf den schon verkauften oder schon benützten Maschinen vorzunehmen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg/Österreich.

EVENUTELLE REKLAMATIONEN MÜSSEN SCHRIFTLICH INNERHALB 10 TAGEN AB ERHALT DER WARE VORGELEGT WERDEN.

Jede andere Verwendung muss als unsachgemäß angesehen werden. Landgut Streutechnik lehnt jede Verantwortung für Unfälle an Personen und Schäden an der Maschine ab, die durch eine unsachgemäße, d.h. nicht seinem Bestimmungszweck entsprechenden Benützung des Geräts entstehen. Die unsachgemäße Benützung der Maschine erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Auslieferung der Maschine überprüfen, dass diese während des Transports keine Schäden erlitten hat und dass das Zubehör unversehrt und vollständig vorhanden ist.